Aufregung um NEOS-Antrag im Parlament
Keine Doppelgleisigkeiten, keine Politik der zwei Geschwindigkeiten für Volksgruppen!
„Der von den NEOS eingebrachte Entschließungsantrag ist ein Zeichen, dass sich nun auch die NEOS erfreulicherweise mit der Situation der Volksgruppen auseinandersetzen“, kommentiert Martin Ivancsics, Sprecher der ständigen Konferenz der Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte. In ihrem Antrag (2693/A(E)) gehen die NEOS auf die bestehenden individuellen Rechte der Angehörigen der sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen in Österreich ein, sehen aber kollektive Rechte als fehlend an und wollen den Volksgruppen daher die Möglichkeit der Selbstverwaltung in Form körperschaftsrechtlicher Organisationen einräumen.
Gut gemeint, nicht gut gemacht
Aus Sicht aller sechs Volksgruppensprecherinnen und -sprecher der bestehenden Organisationen der autochthonen Volksgruppen handelt es sich dabei um einen „gut gemeinten, aber nicht notwendigen Aufbau von Parallelstrukturen zu der bestehenden und funktionierenden Verwaltung“. Aktuell fehlt es lediglich an der konsequenten und fristgerechten Umsetzung bestehender Rechte und den damit verbundenen Förderungen.
„Bedenklich sehe ich den Vorschlag der NEOS für eine unterschiedliche Behandlung der Volksgruppen“, stellt Ivancsics, Vorsitzender der Volksgruppenkonferenz jedoch fest. „Ich hoffe, das liegt daran, dass es vor Einbringung des Antrages keine Gespräche mit den Betroffenen gegeben hat. Eine Nachfrage bei allen sechs Volksgruppenbeiräten hat mir das bestätigt.“ Diese Vorgangsweise ist für eine Parlamentspartei ungewöhnlich. Gerade den NEOS sollte eine Lösung wichtiger Fragen über die Köpfe der Betroffenen hinweg nicht das Anliegen sein. „Es bleibt zu hoffen, dass der Antrag ein kleines Rascheln in der Antragsmappe bleibt und sich nicht als Klimpern von politischem Kleingeld erweist“, meint Ivancsics skeptisch, „die Beiratsvorsitzenden seien zu sachlichen Gesprächen jederzeit gerne bereit“.
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